der HOCH2IMMO GmbH & Co. KG (Stand 05.2025)
§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der HOCH2IMMO GmbH & Co. KG (im folgenden "Makler" genannt) sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne vorherige, ausdrückliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet die mit ihm vereinbarte Provision inklusive Mehrwertsteuer zu entrichten oder - sofern es sich um ein provisionsfreies Angebot handelt - Schadensersatz zu leisten.
§ 2 Provision
Provisionsfreie Angebote
Bei ausdrücklich als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten, entfällt für den Käufer die Pflicht zur Zahlung der Provision an den Makler. Dieser handelt hier ausschließlich im Interesse des Eigentümers, welcher sich zur Zahlung der Provision verpflichtet hat.
Provisionspflichtige Angebote
Die Provisionsabrechnung erfolgt aufgrund des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebots. Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebots übliche Provision. Die Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge. Sie beträgt bei Verkauf je nach Verkaufsfall max. 7,14% inkl. MwSt. Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig zu sein (Doppeltätigkeit). Bei Vermietung entsteht eine Provisionspflicht des Auftraggebers i.H.v. 2,38 Netto-Kaltmieten inkl. MwSt.
Fälligkeit
Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages wird die Provision fällig. Der Kunde, welcher Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung diese ausgleicht. Die Provision wird ebenfalls fällig bei (Umgehung des Maklers) während der Vertragslaufzeit oder zu einem späteren Zeitpunkt geschlossenen Geschäfts, sofern es sich nachweislich um einen zu einem vorherigen Zeitpunkt aufgetretenen Interessenten des Maklers handelt. Der Makler hat einen Anspruch auf Auskunft. Der Provisonsanspruch des Maklers bleibt nach Fälligkeit auch bei nachträglicher Aufhebung des Hauptvertrages bestehen.
§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung übernimmt der Makler, der die Informationen lediglich weitergibt, für die Richtigkeit der Angaben keinerlei Haftung. Es ist ausdrücklich Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
§ 4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch die Pflichtverletzung des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
Alle unterbereiteten Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
§ 5 Geldwäscheprävention
Wir sind verpflichtet, bei Anbahnung eines konkreten Kaufvertrages im Rahmen der Geldwäscheprävention gemäß Geldwäschegesetz (GWG) die Identität der Vertragsparteien, derer Vertreter und wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und zu speichern. Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, uns nach § 11 GWG bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu unterstützen.
§ 6 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler entsprechen den gesetzlichen Regelungen. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
§ 7 Datenschutz
Der Makler verpflichtet sich, sämtliche Daten von Kunden, vertraulich zu behandeln. Es wird darauf hingewiesen, dass diese in der Datenverarbeitung gespeichert werden. Weitergehende Informationen sind unserer Datenschutzerklärung unter https://www.hoch2finanz.de/j/privacy zu entnehmen.
§ 8 Verbraucherschlichtungsstelle
Unser Unternehmen ist weder bereit, noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 9 Nebenabreden
Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen der Textform.
§ 10 Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB gilt der Geschäftssitz des Maklers als vereinbart.